Rechtsprechung
OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ALIMENTATION; ALTERSGRENZE; AMT; ANWENDUNG; BEAMTENVERHÄLTNIS; BEAMTER; BESOLDUNG; DIENSTBEZÜGE; ENTSPRECHEND; FUNKTIONSLEISTUNGSBEZÜGE; GESETZESBINDUNG; GRUNDGEHALT; HOCHSCHULE; LEBENSZEIT; LEISTUNGSBEZÜGE; RUHEGEHALTSFÄHIG; STATUSAMT; UNTERSCHIEDSBETRAG; VERSORGUNG; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.06.2015 - 2 K 2059/13
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 199
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Dem werde die W 2-Besoldung in ihrer Gesamtkonzeption nicht gerecht.(BVerfG, Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris Rdnrn. 162, 166, 178) Dass es zusammenfassend heißt, auch die sonstigen Modalitäten der Vergabe der Leistungsbezüge belegten, dass sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung lediglich additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen(BVerfG, Urteil vom 14.2.2012, a.a.O., Rdnr. 182), besagt nur, dass das System der Leistungsbezüge in der Ausgestaltung, die es in der vom Bundesverfassungsgericht zu beurteilenden Besoldungsordnung W gefunden hat, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation nicht geeignet ist, nicht aber, wie der Beklagte zu meinen scheint, dass Leistungsbezüge nicht - Defizite der Grundgehaltssätze kompensierender - Bestandteil einer amtsangemessenen Alimentation sein können.Diese Wertigkeit muss sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln(BVerfG, Urteil vom 14.2.2012, a.a.O., Rdnr. 146) und Leistungsbezüge müssen sich, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, angemessen im Ruhegehalt niederschlagen.(BVerfG, Urteil vom 14.2.2012, a.a.O., Rdnr. 162) Im Zusammenhang mit der einem Amt innewohnenden Wertigkeit hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 3 Satz 3 SBesG festgelegt, dass "bei der Bemessung eines Funktionsleistungsbezugs ... entsprechend dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung nach § 18 BBesG insbesondere die im Einzelfall mit der Aufgabe verbundene Verantwortung und Belastung sowie die Größe und Bedeutung der Hochschule zu berücksichtigen" sind.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder …
Auszug aus OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2015 - 2 K 2059/13 - und unter Aufhebung des Versorgungsfestsetzungsbescheids vom 29.1.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.10.2013 wird der Beklagte verpflichtet, die dem Kläger zustehende Versorgung unter Berücksichtigung der ab dem 1.7.2009 geleisteten Funktionszulage der Stufe 3 (zuletzt 404, 80 Euro) für die Zeit ab dem 1.1.2013 neu festzusetzen.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2015 - 2 K 2059/13 - und unter Aufhebung des Versorgungsfestsetzungsbescheids vom 29.1.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.10.2013 zu verpflichten, die dem Kläger zustehende Versorgung unter Berücksichtigung der ab dem 1.7.2009 geleisteten Funktionszulage der Stufe 3 (zuletzt 404, 80 Euro) für die Zeit ab dem 1.1.2013 neu festzusetzen.
- OVG Niedersachsen, 01.08.2016 - 5 LA 226/15
Funktionsleistungsbezüge; Professor
Auszug aus OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen einen Funktionsleistungsbezug, den der dortige Kläger vier Jahre und drei Monate erhalten hatte, nicht als ruhegehaltsfähig anerkannt hat(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1.8.2016 - 5 LA 226/15 -, juris), ist gerade dem dort einschlägigen Landesrecht (§ 5 Abs. 7 NBeamtVG) geschuldet, das insoweit ausdrücklich eine Mindestgewährung über fünf Jahre vorgibt. - VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09
Ruhegehalt eines Beamten
Auszug aus OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Sachverhalt(VG Berlin, Urteil vom 22.2.2013 - 28 K 219.09 -, juris) war schließlich anders als der vorliegende gelagert.
- OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 517/16
Beamtenrechtliche Versorgung und Nachteilsausgleich nach unfreiwilligem …
Mit Recht weist die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Beamtenversorgungsrecht eine strikte Gesetzesbindung gilt, die einer Gesetzesauslegung (selbst im Rahmen einer gesetzlich angeordneten entsprechenden Anwendung einer Vorschrift) Grenzen setzt.(Urteil des Senats vom 18.10.2017 - 1 A 220/16 -, juris, Leitsatz 1 sowie Rdnr. 27) Eine Feststellung oder auch nur ein Hinweis darauf, dass - insoweit abweichend von der vorstehend aufgezeigten Systematik des Beamtenversorgungsrechts - auch nach dem Eintritt in den Ruhestand des Beamten die Höhe der den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Ausgleichszulage fortlaufend nach dem Unterschied zwischen den im Land und im Bund zu zahlenden Dienstbezügen zu bemessen wäre, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entnehmen.